Der Begriff "Alter" meint Lebensalter, soll also gegen ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlungen schützen, die an das konkrete Lebensalter anknüpfen. Es geht damit nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen vor Benachteiligung, wenngleich dies ein Schwerpunkt des Anwendungsbereichs sein soll. Geschützt werden ebenso jüngere Beschäftigte, z. B. ein 20-Jähriger, wenn er allein aufgrund seines Alters gegenüber anderen (älteren oder jüngeren) Personen benachteiligt wird.

 
Praxis-Beispiel

Kündigung unter Hinweis auf Pensionsberechtigung

Kündigt ein Arbeitgeber wegen einer Umstrukturierung des Betriebs einer Arbeitnehmerin unter dem Hinweis, dass sie inzwischen pensionsberechtigt sei, während er den übrigen Beschäftigten, die alle jünger sind, nicht kündigt, ist dies ein Indiz für eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters.[1]

[1] BAG, Urteil v. 23.7.2015, 6 AZR 457/15.

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