Begriff

Aktienoptionen sind eine besondere Entlohnungsform für Arbeitnehmer. Diese Form der Zusatzvergütung ist gerade bei jungen Unternehmern beliebt, bei denen die Finanzmittel knapp sind, aber hoch qualifizierte und deshalb auch hoch bezahlte Spezialisten gewonnen werden müssen (sog. Stock-Option-Modelle). Aktienoptionen verbriefen für den Käufer das Recht, an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Preis Aktien eines Unternehmens zu erwerben (Call-Option) oder zu veräußern (Put-Option).

Die Aktiengesellschaft selbst ist i. d. R. in derartige Optionsgeschäfte nicht eingeschaltet, der Vertragspartner ist ein Dritter (Stillhalter).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die steuerliche Behandlung von Aktienoptionen folgt der einzelfallbezogenen Rechtsprechung des BFH.

Sozialversicherung: Die beitragsrechtlichen Auswirkungen von Aktienoptionen wurden in der Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 30./31.10.2003 festgelegt. Gesetzliche Grundlagen sind in § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV und § 23a SGB IV zu finden.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Nicht handelbare Optionsrechte pflichtig pflichtig
Handelbare Optionsrechte pflichtig pflichtig

Geldwerter Vorteil aus Aktienkauf des eigenen Unternehmens bis 2.000 EUR

* zusätzlich geleistetes Entgelt
frei frei*
 

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