Häufig werden sowohl Führungskräfte als auch das mittlere Management über sog. Stock-Option-Programme am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Hierbei werden den Arbeitnehmern Kauf- oder Verkaufsoptionsrechte für Aktien des Unternehmens eingeräumt. Die Arbeitnehmer können innerhalb eines festgelegten Zeitraums und zu einem vorher festgelegten Preis Aktien des eigenen oder eines verbundenen Unternehmens kaufen (Call-Option) oder verkaufen (Put-Option). Beweggrund für die Teilnahme ist – wie bei allen Börsentermingeschäften – die unterschiedliche Einschätzung der künftigen Kursentwicklung.

Die Aktiengesellschaft muss in derartige Optionsgeschäfte nicht selbst eingeschaltet werden, der Vertragspartner ist dann ein Dritter (sog. Stillhalter).

Da vor allem junge Unternehmen die geforderten Gehälter gut qualifizierter Arbeitnehmer nicht aufbringen können, werben sie mit ihren Entwicklungschancen, indem sie den Mitarbeitern Optionsrechte auf den Erwerb von Aktien des eigenen oder eines verbundenen Unternehmens anbieten. Sie versprechen sich davon neben der längerfristigen Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen ein höheres Engagement für das Unternehmen, weil die Mitarbeiter den Wert der Optionsrechte selbst beeinflussen können und wegen des verhältnismäßig niedrigen Barlohns letztlich das Unternehmensrisiko mittragen.

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