- Psychische Gefährdungsbeurteilung: Pflicht mit hohem Mehrwert
- Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
- Psychische Gefährdungsbeurteilung: Informationen und Beratung
- Mitbestimmung als Grundlage für gesunde Arbeitsbedingungen

Seit 2014 müssen alle Arbeitgeber ihren Betrieb auf Ursachen für psychische Belastungen durchsuchen. Diese spezielle Form der „Gefährdungsbeurteilung“ mag wie eine unangenehme Pflichtübung erscheinen. Mit unternehmerischem Blick betrachtet, kann sie jedoch Zusammenarbeit und Betriebsklima fördern.
Eines vorweg: Dass Unternehmen und Führungskräfte Gesundheitsmanagement als nützlich ansehen sollten, scheint mittlerweile unbestreitbar: Der Gesundheitszustand der Belegschaft beeinflusst unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit. Faktoren wie Arbeitsüberlastung, ständige Unterbrechungen in Arbeitsabläufen oder eine dauerhaft „miese Stimmung“ sind in vielen Unternehmen tägliches Thema. Darüber hinaus gehören psychische Beanspruchungen zu den häufigsten Ursachen für erkrankungsbedingte Fehlzeiten und diese wiederum verursachen Mehrarbeit für die noch gesunden Kollegen und teure Produktivitätseinbußen.
Psychische Gefährdungsbeurteilung als Teil der Organisationsentwicklung
Eine gut umgesetzte „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ kann hier zukünftig auch als Teil der Organisationsentwicklung wirksam werden. Entgegen der häufigen Annahme man würde „die Büchse der Pandora“ öffnen, wenn man sich des Themas annimmt, kann die Analyse Aussagen über den aktuellen Stand zahlreicher unternehmerisch relevanter Erfolgsfaktoren geben. Neben Arbeitsabläufen und -prozessen, können insbesondere auch die Zusammenarbeit innerhalb von Abteilungen sowie auch zwischen einzelnen Bereichen analysiert werden. Die betriebsinterne Zusammenarbeit kann bereits bei der Abstimmung über die Vorgehensweise positiv beeinflusst werden. Dies gelingt, indem die relevanten Perspektiven von Beginn an am Prozess beteiligt werden, um aus deren Einschätzung heraus eine Vorgehensweise zu entwickeln, die die betriebsspezifische Praxistauglichkeit gewährleistet.
Einrichtung eines Steuerungsgremiums
Betrachten wir uns hierzu den Prozess der Implementierung ein wenig näher. Wie in vielen anderen Bereichen, macht auch bei diesem Projekt die Planung einen wichtigen Teil aus. Eine erste und erfolgsrelevante Empfehlung ist die Einrichtung eines Steuerungsgremiums. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Beteiligten einen gemeinsamen Informationsstand haben und die weiterführenden Entscheidungen können nachvollziehbar getroffen werden.
Zusammenarbeit mit allen internen Anspruchsgruppen
Ein wichtiger Grund für die frühzeitige Zusammenarbeit aller interner Anspruchsgruppen zeigt sich dann auch in der Betriebspraxis. Da die Analyse meist auch auf bereichsübergreifende Zusammenhänge hinweist empfiehlt es sich, das Bild anhand konkreter Informationen aus den einzelnen Bereichen zu vervollständigen. Die Kenntnis über bestehende Mängel oder aber auch ungenutzte Potenziale, hilft Redundanzen und Barrieren zu identifizieren und führen somit eindeutig zu praktikablen Maßnahmenvorschlägen seitens der Belegschaft.
Die Belegschaft einbinden
Betroffene wissen meist ganz genau was getan werden muss, um Prozesse zu vereinfachen oder Barrieren in der Zusammenarbeit abzubauen. Um hilfreiche Rückmeldungen aus der Belegschaft zu bekommen sollten die Beschäftigten regelmäßig Gelegenheit bekommen, Teil des Steuerungsgremiums zu werden.
Beteiligung mit klarem Zielbezug
Nebenher zeigen sie als Arbeitgeber auf diese Weise auch die gemeinsame Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz. Zwar ist insbesondere ein gutes Betriebsklima ein nicht zu unterschätzender strategischer Vorteil, welcher sich durch regelmäßige Beteiligung fördern lässt. Allerdings braucht die spätere Umsetzung der Maßnahmen immer auch die Beschäftigten und Führungskräfte, damit die Arbeitssituation dort verbessert werden kann, wo Schwachstellen und Potenziale erkannt worden sind. Dazu sollte von Anfang an darauf geachtet werden, dass die Beteiligung gewollt ist, aber auch einen klaren Zielbezug hat.
Transparenz über Prozesse herstellen
Unternehmen, die sich des Themas „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ gezielt annehmen sollten immer wieder weitest gehende Transparenz über den Prozess unter den Beschäftigten herstellen. Dies hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Teilnahme an Analysen, die Qualität der Befragungsergebnisse sowie auch einer aktiven Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen.
Hier finden Sie einen Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
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Schlagworte zum Thema: Gefährdungsbeurteilung, Psychische Belastung, Mitbestimmung, Gesundheitsmanagement, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz
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