Fastnachtsknigge: Was Narren und Jecken im Büro beachten sollten

Bis Aschermittwoch sind die Narren und Jecken los. Nicht nur auf den Straßen, sondern auch in deutschen Büros tummeln sie sich zum Höhepunkt der fünften Jahreszeit. Doch wer seine Narrenfreiheit auch im professionellen Umfeld genießen möchte, sollte einige Regeln beachten.

Für die einen ist das jährliche Verkleiden und Feiern ein Graus, für die anderen sind die tollen Tage ein Höhepunkt des Jahres: An der Fastnachtszeit scheiden sich die Geister. Und was für die Feierlichkeiten im privaten Umfeld gilt, ist auch im Büro der Fall: Unerbittliche Fastnachtsgegner treffen dort auf überzeugte Karnevalisten.

Damit zwischen Rosenmontag und Aschermittwoch der Bürosegen nicht schiefhängt, sollten närrische Arbeitnehmer einige Regeln befolgen. Die Etikette-Trainerin Agnes Jarosch aus Stuttgart erklärt, wo die Grenzen der Witzigkeit sind.

Funkenmariechen und Schwellköpfe fallen kaum auf

Das Konfliktpotenzial beginnt schon bei der Frage, ob es den Narren gestattet sein sollte, kostümiert ins Büro zu kommen. Hierbei spielt der Standort des Büros eine entscheidende Rolle: Während im karnevalistischen Köln und dem fastnächtlichen Mainz ein Funkenmariechen oder Schwellkopf im Büro wohl kaum auffällt, wird das in deutschen Städten und Regionen mit einer niedrigeren Karnevalsinfrastruktur häufig nicht gern gesehen: "Das kann da witzig und charmant sein", sagt Jarosch. "Sobald wir uns aber von den Hochburgen entfernen, gilt das nicht mehr."

Grundsätzlich sollte sich ein Mitarbeiter, der einen ernsthaften Kundentermin hat, niemals verkleiden. Weiterhin gilt: "Je weiter oben ich in der Firmenhierarchie stehe, je mehr Kundenkontakte ich habe, je mehr ich repräsentiere, umso weniger Extravaganzen darf ich mir erlauben", so Jarosch.

Sektfrühstück kann zu Fehlern führen

Ein wichtiges Thema ist auch der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol. Wer etwa den Rosenmontag mit einem gemütlichen Sektfrühstück beginnt, riskiert, dass er im Anschluss bei der Arbeit Fehler macht. Und die können im schlimmsten Fall sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. "Generell gilt: Die Firma geht vor", sagt Jarosch.

Das muss nicht bedeuten, komplett abstinent zu bleiben, während die Anderen feiern: "Zu späterer Stunde ein Glas Sekt mit den Kollegen, das ist in einigen Firmen okay." Am besten sollten Arbeitnehmer sich also vorher darüber informieren, inwieweit der maßvolle Genuss von Alkohol im Unternehmen toleriert wird. Denn es gebe auch Unternehmen, warnt Jarosch, in denen Alkohol ganz verboten sei: Da käme auch ein kleines Gläschen kurz vor Feierabend überhaupt nicht gut an.

Jecke Grußformel mit positiven Effekten

Auch wer sich an Fastnacht mal ein Späßchen erlauben möchte, indem er sich am Telefon mit "Helau" oder "Alaaf" statt mit "Guten Tag" meldet, sollte das mit Bedacht tun: Es kann zwar sein, dass sich am anderen Ende der Leitung ebenfalls ein Jecke befindet – aber auch voll daneben gehen, wenn der Anrufer weniger karnevalistischen Spaß versteht. Jarosch empfiehlt deshalb: Wenn unklar sei, wer anruft, solle man mit dem konventionellen "Guten Tag" grüßen.

Erkenne der Angerufene im Display die Nummer eines Bekannten und könne einschätzen, dass auch der für den Karneval etwas übrig hat, sei der jecke Hochruf erlaubt. Denn die außergewöhnliche Grußformel kann in solchen Fällen auch positive Effekte haben: "'Helau' kann dann auch ein Mittel sein, das verbindet und die Geschäftsbeziehung fördert", sagt die Etikette-Expertin.

dpa
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