Bemessungsgrundlage für die Beiträge ist der monatliche Bedarfsbetrag nach dem BAföG für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Dieser beträgt ab dem Wintersemester 2022 812 EUR.[1]

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung berechnet sich aus 7/10 des bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatzes[2] (seit dem 1.1.2015 10,22 %). Soweit eine Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhebt, ist dieser zusätzlich vom Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges zu tragen.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1.7.2023 3,4 % (ggf. zzgl. 0,6 % Beitragszuschlag für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres). Abschläge von jeweils 0,25 % auf den Pflegeversicherungsbeitragssatz von 3,4 % gibt es für Versicherte vom 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

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