Das Meldeverfahren für die Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs ist in einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands[1] geregelt.

Der Auszubildende des Zweiten Bildungswegs muss der Ausbildungsstätte eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorlegen. In dieser ist anzugeben, ob er als Auszubildender gesetzlich versichert oder versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Die Ausbildungsstätte teilt der zuständigen Krankenkasse unverzüglich nach Vorlage der Versicherungsbescheinigung den Beginn der Ausbildung in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem BAföG mit der "Mitteilung über den Beginn der Ausbildung" mit. Je nach Gestaltung der Versicherungsbescheinigung kann hierfür auch die Rückseite der Versicherungsbescheinigung genutzt werden. Gleichermaßen teilt die Ausbildungsstätte der Krankenkasse das Ende der Ausbildung mit der "Mitteilung über das Ende der Ausbildung" mit. Je nach Gestaltung der Versicherungsbescheinigung kann hierfür auch die Rückseite der Versicherungsbescheinigung genutzt werden. Das skizzierte Mitteilungsverfahren vollzieht sich in Papierform.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge