Förderungsfähig in diesem Sinne ist ein Ausbildungsabschnitt, der mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.[1] Als Ausbildungsabschnitt wird die Zeit berücksichtigt, die an Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika bis zum Abschluss der Ausbildung oder deren Abbruch verbracht wird. Dabei gilt ein Masterstudiengang im Verhältnis zu dem Studiengang, auf den er aufbaut, in jedem Fall als eigener Ausbildungsabschnitt.

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