Kurzbeschreibung

Diese Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag führt das Homeoffice für den Mitarbeiter ein und beinhaltet für die spätere Beseitigung alternativ einen Widerrufsvorbehalt oder eine Befristung.

Für welche Beschäftigtengruppen kann diese Zusatzvereinbarung genutzt werden?

Ebenso wie für Vollzeitbeschäftigte, kann eine solche Vereinbarung über einen flexiblen Arbeitsort auch mit anderen Beschäftigten vereinbart werden. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder den zeitlichen Umfang kommt es dabei nicht an. Daher kann dieses Muster u.a. auch für folgende Personengruppen und Arbeitsverhältnisse genutzt werden:

  • Befristet Beschäftigte und Teilzeitkräfte, also auch geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) und Midijobber
  • Auszubildende[1]
  • Werkstudenten, dual Studierende[2] und Praktikanten[3]
  • Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden[4]
  • Aushilfskräfte
  • Mitarbeiter in Elternzeit
  • Ausländische Arbeitnehmer
  • Menschen mit Schwerbehinderung
  • Prozessbeschäftigte

Nicht geeignet ist dieses Muster hingegen in folgenden Fällen:

  • in Privathaushalten beschäftige Personen, z.B. Haushaltshilfen
  • Saisonarbeitskräfte
  • freie Mitarbeiter
  • Im Verhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer, da hier das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher besteht.
[1] Achtung: Bei minderjährigen Auszubildenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[2] Achtung: Bei minderjährigen Studierenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[3] Achtung: Bei minderjährigen Praktikanten sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[4] Achtung: Bei minderjährigen Studierenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).

Homeoffice, Zusatzvereinbarung

zum Arbeitsvertrag vom ................................... (Datum eintragen)

zwischen

....................................................................................................

– nachfolgend Arbeitgeber –

und

....................................................................................................

– nachfolgend Arbeitnehmer –

§ 1 Beginn und Art der Homeoffice-Tätigkeit, Arbeitszeit

1) Der Arbeitnehmer wird ab dem ................................... (Datum einfügen) seine Arbeitsleistung im Homeoffice erbringen. Die Arbeitsleistung wird

□ in voller vertraglich vereinbarter Höhe im Homeoffice erbracht oder

□ als alternierende Tätigkeit erbracht. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer im Umfang von ................................... Stunden / Woche seine Arbeitsleistung im Homeoffice erbringt. Die weitere Leistung bis zum vertraglich vereinbarten Umfang erbringt der Arbeitnehmer an folgenden Wochentagen und zu folgenden Uhrzeiten im Betrieb: ................................... (Wochentage und Uhrzeiten ergänzen).

Zutreffendes bitte ankreuzen.

2) Die Verteilung der Arbeitszeit nimmt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich vor, wobei er betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen wird. Der Arbeitnehmer ist zu folgenden Zeiten für den Arbeitgeber erreichbar: ................................... (Zeiten eintragen).

3) Der Arbeitnehmer wird bei der Tätigkeit im Homeoffice die Vorgaben des Arbeitszeitschutzes beachten, insbesondere die täglichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten und die erforderliche Ruhepause zwischen zwei Arbeitstagen einhalten.

4) Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt durch den Arbeitnehmer mittels einer manuellen monatlichen Aufstellung. In diese sind auch Krankheits-, Urlaubs- und weitere Freistellungszeiten aufzunehmen. Die Aufstellung wird der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach Ablauf des Monats am nächsten Werktag des jeweils folgenden Monats übermitteln.

§ 2 Dauer der Tätigkeit im Homeoffice, Beendigung

1) Für die Dauer der Tätigkeit treffen die Parteien folgende Vereinbarung (Zutreffendes bitte ankreuzen):

□ Befristung: Die Tätigkeit im Homeoffice wird vorübergehend befristet bis zum ................................... wegen ................................... (Sachgrund der Befristung angeben, z. B. Ende der Elternzeit).

oder

□ Unbefristete Homeoffice-Tätigkeit mit Widerrufsvorbehalt[2]:

Die Tätigkeit im Homeoffice erfolgt unbefristet.

Der Arbeitgeber behält sich vor, die Abrede über die Homeoffice-Tätigkeit zu widerrufen und den Arbeitnehmer anzuweisen, die Arbeitsleistung wieder ausschließlich im Betrieb bzw. am ursprünglich vereinbarten Arbeitsort zu erbringen. Einen Widerruf kann der Arbeitgeber bei Vorliegen betrieblicher Gründe erklären. Betriebliche Gründe können beispielsweise sein (die folgende Aufzählung ist nicht abschließend): das Erfordernis höherer Präsenz am betrieblichen Arbeitsplatz, notwendige persönliche Abstimmung zwischen dem Arbeitnehmer und Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten zur Ermöglichung eines besseren Informationsflusses, die Vermeidung von Reibungsverlusten im betrieblichen Ablauf, die bessere Ausstattung mit Arbeitsmitteln im Betrieb, Bedenken wegen der Einhaltung des Daten- und Arbeitsschutzes im Homeoffice aufgrund konkreter Anhaltspunkte,

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