1Dienstgruppen werden auf Anordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Bedarf aufgestellt. 2Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestimmt ihren Sitz nach Anhörung des beteiligten Landes.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge