Den Ausgangspunkt aller Zielvereinbarungen bilden die (strategischen) Unternehmensziele, an ihnen orientieren sich alle nachfolgenden Ziele. Ein Teil der Führungskräfte wird an der Festlegung und Formulierung der Unternehmensziele beteiligt sein; alle anderen müssen sich darüber informieren. Es ist Aufgabe jedes Vorgesetzten, auch seine Mitarbeiter über die strategischen Unternehmensziele zu informieren. Gleichzeitig fordert er die Mitarbeiter auf, ihre Sicht der zu erreichenden Ziele zu formulieren. Er selbst definiert ebenfalls seine Vorstellungen. Im Zielvereinbarungsgespräch wird zunächst die Zielerreichung (Aufgabenerfüllung) im abgelaufenen Zyklus analysiert und besprochen. Danach werden in der Diskussion die Ziele für die neue Periode erarbeitet, verbindlich vereinbart und schriftlich fixiert. Darüber hinaus werden Kontrollzeitpunkte festgelegt, um den Fortschritt bei der Zielerreichung sicherzustellen, die Aktualität der Ziele zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 
       
  (1) Start und Terminierung des Zielvereinbarungsprozesses auf Unternehmensebene.  
       
  (2) Festlegen der Unternehmensziele für die nächste Periode.  
       
  (3) Vorgesetzte informieren sich selbst und die Mitarbeiter über die Unternehmensziele.  
       
  (4) Auffordern der Mitarbeiter, eigene Ziele zu formulieren.  
       
  (5) Sich selbst vorbereiten, welche Ziele mit dem Mitarbeiter vereinbart werden sollen und welche Prioritäten vorliegen.  
       
  (6) Zielerreichung/Abweichungsanalyse für den abgelaufenen Zeitraum.  
       
  (7) Im Gespräch mit dem Mitarbeiter zunächst alle Ziele für die neue Periode sammeln.  
       
  (8) Unterschiedliche Sichtweisen identifizieren, nach Gründen suchen und Kompromisse vereinbaren.  
       
  (9) Wichtigste Ziele vereinbaren und Prioritäten setzen.  
       
  (10) Reife des Mitarbeiters berücksichtigen und Ziele entsprechend formulieren.  
       
  (11) Beurteilungsmaßstab und Art der Kontrolle klären.  
       
  (12) Rahmenbedingungen klären, damit die vereinbarten Ziele erreicht werden können.  
       
  (13) Entscheidungsspielraum des Mitarbeiters klären.  
       
  (14) Zielvereinbarung schriftlich fixieren.  
       
  (15) Kontrolle (Soll-Ist-Vergleich) der Zielerreichung.  

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