Wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen, treten nach der Rückkehr des Mitarbeiters häufig Probleme und Konflikte auf. Zwar freuen sich Kollegen und Führungskraft in der Regel auf den Rückkehrenden, wissen aber nicht so recht, wie sie angemessen mit der sensiblen Situation umgehen sollen. Doch gerade das wichtige Arbeitsumfeld kann zum Gelingen der Rückkehr- und Genesungsphase aktiv beitragen, andernfalls droht oft ein Krankheitsrückfall, verbunden mit weiteren Ausfällen für den Arbeitgeber. Und beim Arbeitnehmer kommt es ebenfalls zu finanziellen Einbußen durch den Lohnausfall bis ggf. hin zum Arbeitsplatzverlust.

Was ist vorgeschrieben und wie läuft das Verfahren ab?

Um den Mitarbeiter nach seiner Ausfallzeit so zu unterstützen, dass sich seine Gesundheit und Arbeitskraft stabilisiert, ist ein professioneller Prozess in Form eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sinnvoll. Dieser ist vom Gesetzgeber nach 6 Wochen Krankheitsdauer (Betrachtungszeitraum 12 Monate) übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Auf die Betriebsgröße kommt es dabei nicht an. Der Mitarbeiter kann daran freiwillig teilnehmen, er ist aber nicht dazu verpflichtet und er muss seinem Arbeitgeber auch keine Diagnose mitteilen.

Wie das BEM konkret abzulaufen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist vielmehr ein nicht formalisiertes Verfahren, das den Beteiligten viel Spielraum lässt. Eingebunden sind in das BEM-Integrationsteam meist Vertreter der HR-Abteilung, des Betriebs-/Personalrats, der Schwerbehindertenvertreter und ggf. externe Fachleute.

Normalerweise prüft das Integrationsteam zusammen mit dem Mitarbeiter (präventive) Maßnahmen, die es ihm nach längerer Krankheitsphase erlauben, seine bisherige Tätigkeit wiederaufzunehmen und setzt diese anschließend um. Dies soll weiteren Erkrankungen, die letztlich zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können, entgegenwirken ("Rehabilitation statt Entlassung").

Gerade bei langwierigen und chronischen Erkrankungen muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Krankheit länger dauert als die Arbeitsunfähigkeitsphase von 6 Wochen und es zu weiteren Ausfällen kommt, die Geld kosten. Daher besteht hier Einsparpotenzial, wenn die Belastungen genau analysiert und konkrete Problemlösungen gefunden werden können. Zudem verbessern BEM-Maßnahmen das Betriebsklima und Ansehen des Betriebs, weil das Verfahren Fürsorge und Wertschätzung für die Beschäftigten signalisiert.

 
Hinweis

Da die Hürden für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung sehr hoch sind, sollten Arbeitgeber in Zweifelsfällen immer ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen.

Maßnahmen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement:

  • Schließen Sie ggf. mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Durchführung von BEM-Maßnahmen ab und ernennen Sie Mitglieder des Integrationsteams.
  • Klären Sie alle Mitarbeiter über die Ziele, die Freiwilligkeit, den Datenschutz und den Ablauf eines BEM-Verfahrens auf. Erläutern Sie, wann die Mitarbeiter zu Gesprächen eingeladen werden, und stellen Sie das Integrationsteam vor.
  • Prüfen Sie in den BEM-Gesprächen zusammen mit dem jeweiligen Mitarbeiter, ob und wie die Bedingungen am Arbeitsplatz eines Beschäftigten angepasst werden können, um das Risiko zu vermindern, dass es zu erneuten Ausfällen kommt.
  • Schließen Sie einen BEM-Prozess dann ab, wenn die Fehlzeiten dauerhaft unter die 6-Wochengrenze des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX gesunken sind, die Teilnehmer für sich das Ende feststellen oder das Beschäftigungsverhältnis endet.
 
Hinweis

Eine Grenze ist da erreicht, wo auch nach Ansicht kompetenter Berater wie dem Integrationsamt keine Möglichkeiten zur Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in das Arbeitsverhältnis oder zur Fehlzeitenreduzierung bestehen.

Stufenweise Wiedereingliederung

Bei der stufenweisen Wiedereingliederung können Beschäftigte, die sich nach Erkrankung oder Verletzung in der Genesungsphase befinden, nach Absprache mit dem behandelnden Arzt, stundenweise an den Arbeitsplatz zurückkehren und so allmählich (z. B. in wochenweisen Steigerungen) wieder an die Arbeitsbelastungen herangeführt werden. Dies ist nicht zwangsläufig eine BEM-Maßnahme, kann diese jedoch unterstützen.

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