5.1 Datenübertragung

Der maschinelle Datenaustausch zwischen den Zahlstellen und den Krankenkassen ist verpflichtend. Zwischen Zahlstellen und Krankenkassen müssen die Meldungen auf maschinellem Weg durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen ausgetauscht werden.

Das führende Ordnungskriterium im Zahlstellen-Meldeverfahren ist die Zahlstellennummer. Sie dient der eindeutigen Identifikation der Zahlstelle im Zahlstellen-Meldeverfahren und besteht wie die Betriebsnummer aus 8 Ziffern, wobei die ersten 3 Stellen in der Zahlstellennummer mit den Ziffern 106 bis 108 beginnen.

5.2 Ermittlung der Versicherungsnummer

Die Versicherungsnummer des Versorgungsbeziehers ist mit dem Abrechnungsprogramm oder einer elektronischen Ausfüllhilfe (z. B. über das SV-Meldeportal) vor Abgabe der ersten Meldung bei der Datenstelle der Rentenversicherung elektronisch abzufragen.[1] Eine manuelle Eingabe der Versicherungsnummer in das Abrechnungsprogramm ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. Eine Ausnahme besteht, sofern im Einzelfall die Datenstelle der Rentenversicherung keine Versicherungsnummer zurückmeldet. In diesen Fällen hat der Versorgungsbezieher den Versicherungsnummernnachweis der Zahlstelle vorzulegen. Dann erfolgt eine manuelle Eingabe der Versicherungsnummer.

Sofern auch kein Versicherungsnummernnachweis vorgelegt werden kann, ist die Vorabbescheinigung oder die Beginn-Meldung ohne Versicherungsnummer abzugeben. In diesen Fällen erhält die Zahlstelle die Versicherungsnummer mit der Rückmeldung der Krankenkasse zur Feststellung der Beitragsabführungspflicht.

5.3 Beantragung einer Zahlstellennummer

Die Zahlstellen haben für die Durchführung der Meldeverfahren eine Zahlstellennummer beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen elektronisch zu beantragen. Die Zahlstellennummern und alle Angaben, die zur Vergabe der Zahlstellennummer notwendig sind, werden in einer gesonderten elektronischen Datei beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen gespeichert.[1]

Die Zahlstellennummer ist von der Zahlstelle ausschließlich elektronisch zu beantragen. Hierfür benötigt die Zahlstelle einen Zugang zum SV-Meldeportal.[2] Damit erfasst sie die notwendigen Angaben, welche anschließend durch die ITSG GmbH geprüft werden. Sofern alle Angaben korrekt sind, wird eine Zahlstellennummer vergeben und die Zahlstelle darüber informiert.

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