Kurzbeschreibung

Die Krankenkassen überwachen die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen und die Abgabe der damit zusammenhängenden Meldungen. Im Zahlstellen-Beitragsüberwachungsverfahren wird die Zuständigkeit der Krankenkassen, der Prüfumfang und der Austausch der Beitragsüberwachungsberichte geregelt.

Wichtige Hinweise

Hinweis

Die Dokumente wurden als Anlagen zum GR v. 21.3.2018 des veröffentlicht.

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