Das Mehraufwands-Wintergeld soll die Mehrkosten, die durch die Arbeit in der witterungsungünstigen Zeit entstehen, ausgleichen. Es wird in Höhe von 1 EUR für jede berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde erbracht, die in der Zeit vom 15.12. bis zum letzten Tag des Februars auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz geleistet wird. Im Dezember sind bis zu 90 Stunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Stunden berücksichtigungsfähig.[1]

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