(1) Von den Vorschriften dieses Gesetzes darf nur zugunsten der beschäftigten Person abgewichen werden.
(2) Eine Abgeltung der Bildungsfreistellung findet nicht statt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen