Die Einrichtungen und die Landesorganisationen, die bisher nach dem Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1994 (Amtsbl. S. 1359), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), staatlich anerkannt sind, gelten als staatlich anerkannt nach § 5.

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