Für das Einführen und Aufrechterhalten eines BGM kann "GMS – Gesundheit mit System" (VBG) als Leitfaden dienen. Unternehmen können mit Checks den Ist-Zustand ermitteln, um ein GMS einzuführen und Entwicklungspotenziale im bereits vorhandenen GMS erkennen sowie ihr GMS mit der GMS-Bescheinigung belegen zu können.

 
Praxis-Tipp

Praktische Hilfen für KMU

Aus der Befragung des BIBB und der BAuA (2018) von ca. 20.000 abhängig Beschäftigten ergeben sich i. W. folgende Schlussfolgerungen:

  • Weniger als die Hälfte der Beschäftigten (44,7 %) bestätigten, dass BGF-Maßnahmen im Unternehmen durchgeführt wurden.
  • Beschäftigte aus kleinen Unternehmen berichten deutlich seltener über BGF-Maßnahmen als Mitarbeiter von Großunternehmen.

Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf für KMU ist also sehr groß: BGF bzw. BGM wird hier häufig nicht umgesetzt, weil Möglichkeiten und Kooperationspartner nicht bekannt und kaum Ressourcen zur Umsetzung vorhanden sind.

Speziell für Kleinst- und Kleinunternehmen gibt es deshalb praktische Hilfen, um Gesundheit im Unternehmen zu fördern, u. a.:

  • AKKu – Arbeitsfähigkeit in kleinen Unternehmen erhalten (www.toolbox-fuer-den-handel.de),
  • GeMit – Gesunder Mittelstand in Deutschland (www.offensive-mittelstand.de),
  • "Psychische Faktoren am Arbeitsplatz – Eine schnelle Hilfe zur Selbstanalyse für Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte": Basisinformationen, Kurzcheck zu Risiken sowie Fragelisten zur Situation im Unternehmen nach dem psy.Res©-10-Faktorentest(BG ETEM).
 
Achtung

Verhaltens- oder Verhältnisprävention?

Häufig finden Gesundheitsmaßnahmen ausschließlich auf der Ebene des Verhaltens statt, also z. B. in Form von Ernährungs-, Fitness- oder Rückenkursen, die dann von Beschäftigten besucht werden, die sich ohnehin bereits gesundheitsbewusst verhalten.

Die gewünschte Wirkung bleibt dann möglicherweise aus, z. B. wenn Beschäftigte Rückenbeschwerden haben, weil sie bei ihrer Tätigkeit Zwangshaltungen einnehmen müssen oder Hebehilfen für den Umgang mit schweren Lasten fehlen.

Ergänzend müssen deshalb im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auch die Verhältnisse am Arbeitsplatz betrachtet und geeignete Maßnahmen umgesetzt werden: Im Fall von Zwangshaltungen, die nicht zu vermeiden sind, können geeignete Ausgleichsübungen am Arbeitsplatz und ein regelmäßiger Wechsel der Tätigkeit zu einer Verbesserung beitragen. Für das Bewegen schwerer Lasten können Hebehilfen erforderlich sein und zusätzlich sollte der ergonomische Umgang damit trainiert werden.

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