Die im Normalfall günstige Regelung für Belegschaftsrabatte kann sich auch nachteilig auswirken, wenn die Nutzungsüberlassung in

  • einem Dienstwagen oder
  • einer freien Unterkunft besteht.

Die Anwendung der Rabattregelung ist bei diesen Sachverhalten an den Wegfall günstiger Wertansätze geknüpft, etwa den Verzicht auf die 1-%-Regelung sowie die amtlichen Sachbezugswerte.

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