Sehr geehrte/r Frau/Herr ....................,

vielen Dank für Ihre Bewerbung und Ihr Interesse an einer Tätigkeit in unserem Unternehmen.

Wir möchten Sie gerne persönlich kennenlernen und schlagen Ihnen einen Vorstellungstermin am ............... um ............... Uhr vor.

Wir erstatten Ihnen die zur Wahrnehmung des Vorstellungsgesprächs erforderlichen Aufwendungen gegen Nachweis mit folgender Maßgabe:

Fahrtkosten ............... EUR (z. B. in Höhe der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel, Bahnfahrt 2. Klasse nebst Zuschlägen)
Übernachtungskosten ............... EUR  
Verpflegungskosten ............... EUR  

Einen etwaigen Verdienstausfall können wir dagegen leider nicht erstatten. Bitte klären Sie dies gegebenenfalls mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber.

Alternativ

Anfallende Vorstellungskosten können wir Ihnen jedoch leider nicht erstatten.

Sollten Sie in der Zwischenzeit Rückfragen haben, freuen wir uns jederzeit über eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

...............  
Ort, Datum  
.........................  
Unterschrift  
[1] Zu den Vorstellungskosten gehören alle Kosten, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. § 670 BGB), also in aller Regel die Fahrt-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten, wenn der Bewerber nicht am Sitz des Unternehmens wohnt und der Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs eine Anreise am Vortag oder Abreise am folgenden Tag notwendig macht. Zu den Vorstellungskosten kann auch der Verdienstausfall beim bisherigen Arbeitgeber gehören, soweit diesem gegenüber kein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB oder § 629 BGB besteht (str.). Arbeitslose Bewerber haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten durch die Arbeitsagentur zu erreichen, soweit das Unternehmen keine Erstattung leistet. Ein entsprechender Antrag ist vor Reiseantritt zu stellen.

Ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Kostenübernahme ist rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch ausdrücklich gegenüber dem Bewerber zu erklären.

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