Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft kann die Ausbildung werkstattgebunden oder in Außenstellen, beispielsweise auf Baustellen, durchgeführt werden.

Bei werkstattgebundenen Ausbildungsberufen hat der Auszubildende seinen eigenen Ausbildungsplatz, ausgestattet mit allen für die Ausbildung nötigen Werkzeugen. Unterweisungen und Übungsarbeiten werden in der Regel unter Aufsicht des Ausbilders durchgeführt. Je nach Ausbildungsfortschritt wird der Auszubildende stärker in den Werkstatt- bzw. Produktionsablauf integriert. Der Auszubildende ist für seinen Ausbildungs- und Arbeitsplatz selbst verantwortlich.

Bei Ausbildungsberufen mit dem Schwerpunkt der Tätigkeiten auf Baustellen sind dem Auszubildenden dann zusätzlich konkrete Lehrabschnitte auf der Baustelle zu übertragen. Der Ausbilder oder eine von ihm ausdrücklich damit beauftragte Fachkraft überwacht die ausgeführten Tätigkeiten.

Die Ausbildung muss vom dafür benannten Ausbilder selbst durchgeführt werden. Außerhalb der Kernbereiche der Ausbildung (Unterweisungen, Lehrgespräche, Gespräche bezüglich der Führung der Ausbildungsnachweise, Lernzielkontrollen usw.) können auch andere Fachkräfte mit der Überwachung und Beaufsichtigung der Auszubildenden betraut werden. In diesem Fall müssen jedoch die Verantwortungsbereiche klar definiert sein.

Um dies zu unterstützen, definiert das BBiG sogenannte Mitwirkende an der Ausbildung, die unter der Verantwortung des Ausbilders tätig werden. Dazu muss nicht die formale fachliche Eignung gem. § 30 BBiG vorliegen. Es genügt, wenn der Mitwirkende die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.[1]

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