Für die Beantwortung der Frage, ob eine Ausbildungsstätte der Art nach zur Berufsausbildung geeignet ist, muss im Einzelfall die für den jeweiligen Beruf gültige Ausbildungsordnung herangezogen werden. Dort findet sich jeweils das Ausbildungsberufsbild, d. h. die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind.[1]

Die Arbeiten des Ausbildungsberufsbildes müssen mit Methoden oder Techniken und Werkzeugen bewältigt werden, die zumindest dem allgemeinen Stand der Entwicklung entsprechen. Art und Umfang der Produktion nebst den Produktions- und Arbeitsverfahren bzw. die Palette der angebotenen Dienstleistungen müssen demzufolge sicherstellen, dass im Ausbildungsbetrieb die geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst vollständig vermittelt werden können. Ein Ausbildungsbetrieb muss demnach grundsätzlich in der Lage sein, eine nach dem Ausbildungsberufsbild umfassende Berufsausbildung zu vermitteln.

Hierzu gehört auch, dass der Betrieb über ein entsprechendes Auftragsvolumen verfügt, um die im dualen System der Berufsausbildung geforderte produktionsnahe Berufsausbildung, das "learning-by-doing", zu ermöglichen.

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