Die Gleichstellung der Betriebsabteilung mit dem Betrieb stellt sicher, dass Kurzarbeitergeld auch bei Begrenzung des Arbeitsausfalls auf einen Teil des Betriebs gezahlt werden kann. Dies gilt ggf. auch für mehrere Abteilungen eines Betriebs gleichzeitig, wenn diese jeweils eigenständig die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld (insbesondere die o. a. Mindesterfordernisse) erfüllen.

Als Betriebsabteilung gilt eine mit technischen Mitteln ausgestattete Zusammenfassung von Arbeitnehmern zu einer geschlossenen Arbeitsgruppe, die aus sachlichen Gründen organisatorisch, insbesondere durch eine eigene technische Leitung, vom übrigen Betrieb getrennt ist und einen eigenen Betriebszweck (auch Hilfszweck) verfolgt. Eine eigene Leitung liegt auch dann vor, wenn diese in Personalunion mit anderen Funktionen im Betrieb wahrgenommen wird. Der eigenständige Betriebszweck oder Hilfszweck erfordert, dass die Abteilung eine Aufgabe wahrnimmt, die sie von den anderen Abteilungen unterscheidet. Dieser Zweck kann auch in einem bestimmten Beitrag zum Arbeitsergebnis des Betriebs stehen. Hinsichtlich der räumlichen Entfernung zu anderen Betriebsteilen gilt auch hier die o. a. "50-km-Grenze".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge