Beim Wechsel von der Beschäftigung zur Rente ist ein Systemwechsel nicht möglich. Voraussetzung für eine gesetzliche Krankenversicherung als Rentner ist eine erhebliche Vorversicherungszeit (9/10 der 2. Hälfte der Zeit der Erwerbstätigkeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine freiwillige Krankenversicherung als Rentner scheidet ebenso aus, weil es an einer zuvor bestehenden Pflichtmitgliedschaft fehlt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Arbeitnehmer, die sich für die PKV entscheiden, nur in ungünstigen Situationen (Arbeitslosigkeit, Beschäftigungen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze), die vor Vollendung des 55. Lebensjahres eintreten, wieder Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung haben. Ansonsten entfaltet die Entscheidung für die PKV lebenslange Wirkung. Daher sollte bei der Entscheidung für die PKV nicht nur das eventuell günstige Beitragsaufkommen in jungen Jahren ausschlaggebend sein, auch die weitere Lebensplanung sollte berücksichtigt werden.

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