Bei Verträgen, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, ist die Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht (Unisex-Tarife) entfallen. Bis 21.12.2012 wurde das Geschlecht bei der Höhe der festgelegten Prämie berücksichtigt.

Die privaten Versicherer kalkulieren die Prämien grundsätzlich so, dass der monatliche Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer in gleicher Höhe anfällt. Grundsätzlich wäre somit ein annähernd gleicher Beitrag vom Beginn bis zum Ende der Versicherung im Todesfall fällig. Dies wird dadurch erreicht, dass der Versicherungsnehmer in jüngeren Jahren einen höheren Beitrag bezahlt, als es seinem durchschnittlichen Risiko entspricht. Der Teil des über dem durchschnittlichen Risiko liegenden Beitrags wird als Altersrückstellung verwahrt und somit für alle in dem jeweiligen Tarif versicherten Personen angesammelt.

Dennoch führt diese Kalkulationsweise nicht dazu, dass Privatversicherte vor Prämienerhöhungen geschützt sind. Dies liegt insbesondere an den steigenden Kosten im Gesundheitswesen und der steigenden Lebenserwartung der Versicherten. Tarife mit vielen älteren Versicherten können oft nur die Prämienhöhe halten, wenn entsprechend viele junge Versicherte hinzukommen. Wird die Beitragshöhe jedoch für junge Versicherte insgesamt unattraktiv, bieten die Versicherungen diesen Tarif häufig nicht mehr an. Sie eröffnen neue Tarife, in denen sich dann vergleichsweise junge Klientel zu günstigen Preisen versichern können. Die bisherigen Tarife "vergreisen" und werden immer teurer.

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