Die Kosten für konservierende Zahnbehandlungen werden in der Regel vollständig übernommen. Für Zahnersatz kann der Patient bei Vertragsabschluss unter verschiedenen Möglichkeiten wählen – so können z. B. 50 oder 80 % der Kosten übernommen werden. Aufwendigere Füllmaterialien wie Keramik oder Gold sind hier eingeschlossen. Auch im Bereich der Zahnmedizin ist der PKV-Patient direkter Vertragspartner des Zahnarztes. Dieser berechnet seine Leistungen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

 
Wichtig

Kieferorthopädie auch für Erwachsene

In der PKV gibt es meist keine Altersgrenze für kieferorthopädische Leistungen wie in der GKV (18. Lebensjahr).

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