Selbstständige haben keinen Arbeitgeber und erhalten deshalb auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Deshalb ist eine Krankentagegeldversicherung unumgänglich. Privat krankenversicherte Selbstständige können ausschließlich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung vorsorgen. Dabei kann frei vereinbart werden, ab wann das Tagegeld im Krankheitsfall gezahlt werden soll. Je später die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt, desto kostengünstiger ist der Beitrag. Möglich sind aber auch Vereinbarungen, nach denen das Krankentagegeld bereits ab dem vierten Tag der Krankheit überwiesen wird.

Unterschied zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen

Im Unterschied zum regulären Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen kann das private Tagegeld bis zur tatsächlichen Höhe des Nettoeinkommens versichert werden. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen ist hingegen begrenzt. Freiwillig versicherte Selbstständige können es bei vielen Krankenkassen jedoch gegen einen Mehrbetrag mithilfe eines speziellen Wahltarifs[1] erhöhen.

Alternativ kann auf das gesetzliche Krankengeld vollständig verzichtet und stattdessen eine private Tagegeldpolice abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der ermäßigte Beitragssatz der GKV von 14,0 % zu zahlen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

Eine dritte Variante ist ebenfalls möglich: Der Selbstständige versichert das Krankengeld bis zur gesetzlichen Höchstgrenze und schließt die Lücke bis zum tatsächlichen Nettoeinkommen mit einer zusätzlichen privaten Krankentagegeldpolice.

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