Begriff

Die Vertragsstrafe ist eine dem Vertragspartner auferlegte Geldstrafe für den Fall, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Vertragsstrafe ist in § 339 BGB geregelt.

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