BELGIEN
Geburtsbeihilfe und Adoptionsprämie.
BULGARIEN
Pauschale Mutterschaftsbeihilfe (Gesetz über Kinderzulagen).
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Geburtsbeihilfe.
ESTLAND
a) Geburtsbeihilfe;
b) Adoptionsbeihilfe.
SPANIEN
Einmalige Geburts- und Adoptionsbeihilfe.
FRANKREICH
Geburts- oder Adoptionsbeihilfe als Teil der "Kleinkindbeihilfe", außer wenn sie einer Person gezahlt wird, die nach Artikel 12 oder Artikel 16 weiterhin den französischen Rechtsvorschriften unterliegt.
KROATIEN
Einmalige Geldleistung für ein neugeborenes Kind nach dem Gesetz über Mutterschafts- und Elternschaftsleistungen (OG 85/08, in der jeweils geltenden Fassung);
einmalige Geldleistung für ein adoptiertes Kind nach dem Gesetz über Mutterschafts- und Elternschaftsleistungen (OG 85/08, in der jeweils geltenden Fassung);
einmalige Geldleistungen für ein neugeborenes oder ein adoptiertes Kind, die aufgrund von Verordnungen über die lokale und regionale Selbstverwaltung gemäß Artikel 59 des Gesetzes über Mutterschafts- und Elternschaftsleistungen (OG 85/08, in der jeweils geltenden Fassung) vorgesehen sind.
LETTLAND
a) Geburtszulage;
b) Adoptionsbeihilfe.
LITAUEN
Kinderbeihilfe.
LUXEMBURG
Familienbeihilfe
Geburtsbeihilfe.
UNGARN
Mutterschaftszulage.
POLEN
Einmalige Zahlung der Geburtsbeihilfe (Gesetz über Familienleistungen).
RUMÄNIEN
a) Geburtsbeihilfe;
b) Babyausstattungen für Neugeborene.
SLOWENIEN Geburtszulage.
SLOWAKEI
a) Geburtsbeihilfe;
b) Zuschlag zur Geburtsbeihilfe.
FINNLAND
Mutterschaftspaket, Mutterschaftspauschalbeihilfe und Unterstützung in Form eines Pauschalbetrags zur Deckung der bei einer internationalen Adoption anfallenden Kosten gemäß dem Gesetz über Mutterschaftsbeihilfe.
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