Eine Mitarbeiterbeteiligung ist seit dem 1.1.2024 bis zu einer Höhe von 2.000 EUR jährlich (bis 31.12.2023: 1.440 EUR) beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn sie
- als freiwillige Leistung,
- zusätzlich zum ohnehin vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitslohn[1] gewährt wird und
- nicht auf bestehende oder künftige Ansprüche angerechnet wird.
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