Die für die Berechnung des Verletztengeldes erforderlichen Angaben, werden von der Krankenkasse elektronisch beim Arbeitgeber angefordert. Dieser meldet die Daten im Rahmen des üblichen Meldeverfahrens (DEÜV) ebenfalls auf elektronischem Weg zurück. Wird die Berechnung und Auszahlung ausnahmsweise nicht von der Krankenkasse, sondern von der gesetzlichen Unfallversicherung direkt vorgenommen, kann die Anforderung der Daten auf postalischem Weg erfolgen.

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