Vom Verletztengeld selbst sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Der Versichertenanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletztengeld (vor Auszahlung) abgezogen. Der Bezieher von Verletztengeld muss zudem auch den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen.

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