Zur Schaffung von familienfreundlicheren Arbeitsbedingungen ist die kurzfristige, aus beruflichen Gründen notwendige Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftiger Angehöriger bis zu 600 EUR im Kalenderjahr steuerfrei.[1] Begünstigt sind Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche, außergewöhnliche Betreuung – also eine Betreuung außerhalb der regelmäßig üblicherweise erforderlichen Betreuung.
Beitragsfreier Zuschuss des Arbeitgebers
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers werden in der Sozialversicherung beitragsfrei gestellt.[2]
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