Während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme während der Beschäftigung ist im Regelfall der zuständige Rentenversicherungsträger für die Erbringung der Leistung zuständig. Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall Übergangsgeld. Die Berechnungsgrundsätze sind mit denen des Krankengelds vergleichbar. Insoweit sind auch die finanziellen Auswirkungen weitgehend identisch. Eine Vergütungsoptimierung führt auch bei Bezug von Übergangsgeld zu einer geringeren Geldleistung.

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