
Kurzbeschreibung
Musterbetriebsvereinbarung über die Einführung einer leistungsorientierten variablen Vergütung für Angestellte mit außertariflicher Vergütung.
Vorbemerkung
Die leistungsorientierte variable Vergütung (LVV) ist ein Fall des § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Es geht hier um "vergleichbare leistungsbezogene Entgelte" im Sinne der Vorschrift. Darunter sind ausschließlich solche Entgelte zu verstehen, die nach dem konkret vom Arbeitnehmer beeinflussbaren Arbeitsergebnis, im Verhältnis zu einer bestimmten "Normalleistung", bewertet werden.
Abgesehen von Fällen, in denen eine anderweitige gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung besteht, hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht.
Da das vorliegende Muster AT-Angestellte betrifft, also Mitarbeiter, deren Vergütung nicht durch Tarifvertrag geregelt wird, greift der Vorrang eines Tarifvertrages hier nicht.
Mustertext
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Betriebsvereinbarung
Zwischen der Geschäftsleitung der Firma ...........................................,
vertreten durch .................................................................................,
und dem Betriebsrat dieser Firma,
vertreten durch ..................................................................................
über die Einführung einer leistungsorientierten variablen Vergütung.
1. Präambel
Die leistungsorientierte variable Vergütung (LVV) ist ein Führungsinstrument des/der ............................. Sie dient der Förderung der Ziel- und Ergebnisorientierung und der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Qualitätsverbesserung sowie der Harmonisierung der vielfältigen Teilziele.
Die feste Grundvergütung wird unabhängig von der variablen Vergütung jährlich überprüft. Für die Bemessung der Grundvergütung werden z.B. die persönliche Leistung, die Anforderungen, das Verantwortungsspektrum und ein Kaufkraftsausgleich berücksichtigt. Soweit eine Anpassung/Weiterentwicklung nicht vorgenommen wird, wird dies in den Zielvereinbarungs-/Zielerfüllungsgesprächen erörtert werden.
Es wird sichergestellt, dass die Grundvergütung eines AT-Mitarbeiters, die oberhalb des Endwertes der höchsten Tarifgruppe zuzüglich 7 % liegt, nicht unter den so errechneten Wert fällt.
2. Geltungsbereich
Diese Rahmenbetriebsvereinbarung gilt für AT-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des/der............................
3. Regelungsinhalt
Diese Betriebsvereinbarung beschreibt die Grundsätze für eine LVV im vorgenannten Geltungsbereich.
4. Teilnahme
Die Teilnahme am System der LVV ist für den Mitarbeiter freiwillig. Die Entscheidung für eine Teilnahme ist jederzeit möglich, ein Ausstieg aus diesem System jedoch nur ab dem 57. Lebensjahr zur Sicherung der Altersversorgung. In diesem Fall wird die tarifgleiche Entwicklung der festen Vergütung zugesagt. Bei Teilnahme an Altersteilzeitprogrammen gilt diese Regelung analog.
Ein Ausstieg ist ebenfalls bei Nachweis einer anerkannten Schwerbehinderung möglich.
5. Zielvereinbarung
Grundlage für eine LVV sind zuvor mit den Betroffenen vereinbarte Ziele für den Zeitraum eines Jahres.
Dabei müssen die vereinbarten Ziele konkretisiert, nachvollziehbar, beeinflussbar und erreichbar sein. Das Nähere regelt eine Protokollnotiz.
5.1 Zielkategorien
Es werden Ziele vereinbart, die jeweils den Kategorien Wirtschaftlichkeit, Strategie, Führung/Verhalten und Optimierung des Gesamten zuzuordnen sind.
5.2 Zielgewichtung
Individualziele sind Grundbestandteile der Zielvereinbarung; darüber hinaus können Ziele von Organisationseinheiten in der Zielvereinbarung aufgenommen werden. Individualziele haben immer ein Mindestgewicht von 50 Prozent. Anstelle von Individualzielen können auch Teamziele vereinbart werden.
5.3 Qualitätssicherung
Zur Sicherstellung vergleichbarer Qualität der Zielvereinbarungen bzw. Abgleich der Ergebnisse sollen in den jeweiligen Bereichen Maßnahmen vorgesehen werden (wie z.B. Qualitätschecks oder Integrationsrunden).
5.4 Statusgespräche
Als Zwischenfeedback zur Zielerreichung dienen ggf. unterjährige Statusgespräche. Sie sollen auch dazu genutzt werden, Korrekturen wegen Veränderungen der Ziele oder der Leistungsbedingungen in der Zielvereinbarung vorzunehmen.
5.5 Einsichtsrecht des Betriebsrats
Zur Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechte sowie des Schwerbehindertengesetzes erhält der Betriebsrat ggf. die Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung des Mitarbeiters, ein Einsichtsrecht in die Beurteilung der Zielerreichung. Solche Einsichtnahmen können sich im Regelfall auf Stichproben beschränken. Im übrigen bleiben die Rechte des Betriebsrats hierzu unberührt.
5.6 Dokumentation
Alle Zielvereinbarungen und deren Änderungen werden schriftlich festgehalten. Der/die Mitarbeiter/in erhält eine Kopie.
6. Zielerreichung
Der Grad der Zielerreichung aller vereinbarten Ziele ist Basis für die Ermittlung der persönlichen LVV.
Die Erreichung von Zielen wird je nach Eigenart des Zieles ermittelt.
Über die Erreichung der Ziele wird mit dem/der Betroffenen ein Dialog geführt.
7. LVV-Volumen
Die Gesellschaften entscheiden jährlich...
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