Als Bestandsfälle werden Sachverhalte angesehen, die vor dem 1.1.2021 eingetreten sind und über den 31.12.2020 ohne Unterbrechung hinausgehen.

Weiterhin werden als grenzüberschreitende Bestandsfälle Sachverhalte angesehen, in denen sich eine Person weiterhin ohne Unterbrechung in einer grenzüberschreitenden Situation befindet. Hierzu zählen

  • britische Staatsangehörige, die bereits vor dem 31.12.2020 in Deutschland wohnten und zu irgendeinem späteren Zeitpunkt z. B. eine Beschäftigung im Vereinigten Königreich aufnehmen oder eine britische Rente beziehen;
  • Unionsbürger, die bereits vor dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich wohnten und zu irgendeinem späteren Zeitpunkt z. B. in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen oder eine deutsche Rente beziehen.

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