In einem Verbandkasten befindet sich das notwendige Material, das bei einer Hilfeleistung bei Unfall, Vergiftung oder Erkrankung im Betrieb benötigt wird.
Regelungen zum Verbandkasten sind enthalten im Medizinproduktegesetz (MPG), § 4 ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe", DIN 13157 "Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C" und DIN 13169 "Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E".
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