Der Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material wie dem Verbandkasten, muss nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" durch ein weißes Kreuz auf quadratischem grünem Feld mit weißer Umrandung (Rettungszeichen E003 "Erste Hilfe") gekennzeichnet werden. Besonders in Fluren empfiehlt es sich, in den Raum hineinragende Rettungszeichen zu verwenden, die auf Erste-Hilfe-Einrichtungen hinweisen. Die Beschäftigten sind über die Bedeutung dieser Kennzeichnung zu unterrichten. Auf den nächstgelegenen Aufbewahrungsort ist durch einen weißen Pfeil auf rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung zusammen mit dem Rettungszeichen "Erste Hilfe" hinzuweisen.

Nach § 25 Abs. 2 DGUV-V 1 muss der Unternehmer für folgende Voraussetzungen sorgen:

  • Die Verbandkästen müssen jederzeit schnell erreichbar sein.

Sie müssen leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen (Verbandkästen oder Verbandschränken) geschützt gegen schädigende Einflüsse wie Temperatur, Feuchtigkeit und Schmutz aufbewahrt werden. Wo die Verbandkästen aufbewahrt werden, richtet sich insbesondere nach dem Unfallschwerpunkt und der Struktur (Ausdehnung, Mitarbeiterverteilung, Betriebsart) des Unternehmens. Beide Kriterien müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

  • Die Verbandkästen sollten so verteilt sein, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind.
  • Das Verbandmaterial ist in ausreichender Menge bereitzuhalten.

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