Seit Inkrafttreten des Medizinproduktegesetzes (MPG) sind Verbandstoffe keine Arzneimittel mehr, sondern Medizinprodukte, für die die Anforderungen des MPG volle Gültigkeit haben. Nach dem MPG ist die Angabe eines Verfallsdatums auf dem Verbandmittel nicht vorgeschrieben, da sterile Verbandstoffe bei sachgerechter Lagerung und unbeschädigter Verpackung ihre Sterilität nicht verlieren. Nach dem MPG muss Verbandmaterial eine BCE-Kennzeichnung sowie das Herstellungsdatum tragen.

 
Achtung

Verfallsdatum beachten

Es ist den Herstellern frei gestellt, ob sie dem Verbandmaterial ein Verfallsdatum aufdrucken. Trägt Verbandmaterial ein Verfallsdatum, so ist dies verbindlich. Das MPG verbietet dementsprechend, dass ein Verbandstoff mit aufgedrucktem Verfallsdatum verwendet wird. Bei Missachtung des MPG droht eine Ordnungsstrafe.

Kommt es nachweislich zu Infektionen aufgrund nicht mehr sterilen Materials, ist der Hersteller nur innerhalb der angegebenen Frist regresspflichtig. Um Kosten zu sparen, empfiehlt es sich, nur solche Verbandstoffe zu kaufen, die zwar eine CE-Kennzeichnung, aber kein Verfallsdatum besitzen.

Verbrauchtes, beschädigtes oder verschmutztes Verbandmaterial muss aber auf jeden Fall entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Einige Materialien werden mit der Zeit unbrauchbar, da z. B. der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebekraft verliert. Darüber hinaus können die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös werden.

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