Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet und diese Dokumentation 5 Jahre aufbewahrt werden. Der Meldeblock ist das Dokumentationsmedium, welches datenschutzrechtlich unbedenklich ist.
- § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
- DGUV-I 204-021 "Meldeblock"
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