Am 24.5.2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Seit dem 25.5.2018 ist diese verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Die DSGVO zielt darauf ab, personenbezogene Datenschutzregelungen innerhalb der EU zu treffen. Bereits die Erfassung des Namens stellt aus datenschutzrechtlicher Perspektive ein personenbezogenes Datum dar. Bei der Angabe von Verletzungen oder Erkrankungen handelt es sich zusätzlich noch um sog. Gesundheitsdaten nach Art 9 DSGVO, die streng vertraulich behandelt werden müssen.

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erlaubt das Datenschutzrecht die Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. Gesundheitsdaten, wenn der Arbeitgeber dadurch rechtlich auferlegte Pflichten erfüllen muss. Grundsätzlich sind diese Daten vertraulich zu behandeln.

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