Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und in die USA entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt.

2.1.1 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 60 Kalendermonaten. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gelten sofort die amerikanischen Rechtsvorschriften

2.1.2 Unterbrechung

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als ein Gesamtzeitraum betrachtet. Sollte der Gesamtzeitraum 5 Jahre überschreiten, gelten von Beginn an die amerikanischen Rechtsvorschriften.

 
Praxis-Beispiel

Unterbrechung einer Entsendung für 4 Monate

Ein Arbeitnehmer wird für 3 Jahre in die USA entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 4 Monate in Deutschland. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer erneut für 2 Jahre in die USA entsenden. Zwischen dem 1. und dem 2. Einsatzzeitraum liegt ein Unterbrechungszeitraum von 4 Monaten. Somit muss der Gesamtzeitraum betrachtet werden. Hierbei wird der Unterbrechungszeitraum auf die Entsendedauer angerechnet. Der Gesamtzeitraum beträgt genau 64 Monate. Die Entsendedauer übersteigt die im deutsch-amerikanischen Abkommen festgelegte Begrenzung auf 60 Monate. Somit gelten für den Arbeitnehmer für die zweite Entsendung ausschließlich die amerikanischen Rechtsvorschriften.

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