Personen, die in Uruguay bei einem uruguayischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck UY/DE 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung ausschließlich die uruguayischen Rechtsvorschriften gelten. In einem solchen Fall sind auch ausschließlich die uruguayischen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Mutterschafts- und Arbeitslosenversicherung anzuwenden

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