1 Beitragsrechtliche Bewertung

Das für die Dauer eines Urlaubs gewährte Entgelt (Urlaubsentgelt) ist Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung[1] und unterliegt damit auch der Beitragspflicht. Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt. Es ist dem Abrechnungszeitraum zuzurechnen, in dem es erzielt wird, und bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Beitragsberechnung zu unterwerfen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge