1. |
Arbeitnehmer, die gemäß § 4 dieses Vertrages (6-monatige Wartezeit) den vollen Urlaubsanspruch erworben haben, erhalten neben dem Urlaubsentgelt (§ 12) ein zusätzliches Urlaubsgeld. |
2. |
Die Höhe des zusätzlichen Urlaubsgeldes ergibt sich aus der Anlage A dieser Vereinbarung. |
3. |
Für Teilzeitbeschäftigte vermindert sich das Urlaubsgeld im Verhältnis ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zur tariflichen Wochenarbeitszeit. |
4. |
Auszubildende erhalten 50% des Urlaubsgeldes für erwachsene Arbeitnehmer. |
5. |
Das Urlaubsgeld ist vor Antritt des 15-tägigen Urlaubs, bei nicht zusammenhängend gewährtem Urlaub vor Antritt des überwiegenden Teiles zu berechnen und zu zahlen. |
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