Überblick

Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für bestimmte Personengruppen gewähren Sondergesetze darüber hinausgehenden weiteren Mindesturlaub. In der deutschen Praxis wird der gesetzliche Mindesturlaub in den meisten Branchen ergänzt durch weitergehende Urlaubsansprüche aus Tarifverträgen, häufig auch aus Arbeitsverträgen. An dieser Stelle werden vorrangig die Anspruchsvoraussetzungen für den gesetzlichen (Normal-)Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz behandelt; den darüber hinausgehenden arbeits- oder tarifvertraglichen Urlaub können die Arbeitsvertrags- bzw. die Tarifparteien grundsätzlich frei regeln.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Auch in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen können Regelungen zum Thema Urlaub enthalten sein.

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