Der Unternehmer trägt die Gesamtverantwortung und damit auch die Verantwortung dafür, dass die Forderungen der Unfallverhütungsvorschriften eingehalten und umgesetzt werden. Dazu zählt auch die Unterweisungspflicht. In der Praxis führt der Unternehmer Unterweisungen i. Allg. nicht selbst durch, da er u. U. über die speziellen Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz gar nicht genau informiert ist. Daher werden Unterweisungen i. d. R. vom nächsten Vorgesetzten durchgeführt, also dem Abteilungs-, Team- oder Gruppenleiter.

Der Inhalt und die Form der Unterweisung sind wichtig für das Ergebnis, das man erzielen will. Daher ist es notwendig, betriebliche "Spezialisten" in die Vorbereitungen miteinzubeziehen. Dies sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte. Da dieser Personenkreis i. d. R. beratend tätig ist, fehlen ihm disziplinarische Vollmachten und meist auch Weisungsrechte. Daher sollten Personen mit Stabsfunktion Unterweisungen nicht selbst durchführen, sondern Führungsverantwortliche dabei unterstützen.

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