Unterhaltleistungen sind Zahlungen, die eine Person aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (oder auch ohne) an eine andere Person leistet, mit der in der Regel eine Verwandtschaft vorliegt. Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen an eine ihm oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigte und bedürftige Person können als Freibetrag steuerlich berücksichtigt werden.
Arbeitsrecht: Maßgebend für die Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen sind § 33a Abs. 1 EStG, R 33a.1 EStR und H 33a.1 EStH.
Von Bedeutung sind die Pfändungsschutzvorschriften bei Arbeitseinkommen in der ZPO (§§ 850 ff. ZPO); bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden Unterhaltspflichten nach § 1 Abs. 3 KSchG sowie bei Sozialplanansprüchen (§§ 111 ff. BetrVG) berücksichtigt.
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