Begriff

Die Unterbrechungsmeldung stellt sicher, dass Zeiten der Unterbrechung der Entgeltzahlung für mindestens einen vollen Kalendermonat von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erkannt werden. Voraussetzung für die Unterbrechungsmeldung ist, dass während dieser Unterbrechung das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und bestimmte Sozialleistungen bezogen werden oder Elternzeit in Anspruch genommen wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Gesetzliche Grundlage der Unterbrechungsmeldung ist § 28a SGB IV. Unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen Unterbrechungsmeldungen zu erstellen sind, ist in § 9 Abs. 1 DEÜV geregelt.

 

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