Die Unterbrechungsmeldung stellt sicher, dass Zeiten der Unterbrechung der Entgeltzahlung für mindestens einen vollen Kalendermonat von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erkannt werden. Voraussetzung für die Unterbrechungsmeldung ist, dass während dieser Unterbrechung das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und bestimmte Sozialleistungen bezogen werden oder Elternzeit in Anspruch genommen wird.
Sozialversicherung: Gesetzliche Grundlage der Unterbrechungsmeldung ist § 28a SGB IV. Unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen Unterbrechungsmeldungen zu erstellen sind, ist in § 9 Abs. 1 DEÜV geregelt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen