Begriff

Das gesamte Arbeitsschutzsystem beruht auf dem Prinzip der Gefährdungsanalyse. Um dabei Risiken richtig einordnen zu können, ist es u. a. notwendig, das Unfallgeschehen und ggf. auftretende Berufskrankheiten zu untersuchen und auszuwerten. Eine sinnvoll strukturierte Unfallstatistik bietet dazu eine Datenbasis. Sie erlaubt zum Beispiel Unfallschwerpunkte aufzudecken und Schutzmaßnahmen zu entwickeln bzw. auf ihre Effektivität zu prüfen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Eine Unfallstatistik ist eine strukturierte Form der Dokumentation des Unfallgeschehens. Diese wiederum ist Bestandteil wesentlicher Rechtsnormen im Arbeitsschutz. So fordert § 6 Arbeitsschutzgesetz, dass Unfälle mit Todesfolge oder mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber erfasst werden. §§ 3, 6 Arbeitssicherheitsgesetz weisen dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zudem die Aufgabe zu, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge